Schon zu Lebzeiten Bleibendes Schaffen - Wie werde ich Zustifter ?

 

Die NABU-Stiftung Naturerbe Neumünster bietet Ihnen die Möglichkeit, sich schon zu Lebzeiten als Zustifter dauerhaft und nachhaltig für den Erhalt unserer heimischen Natur einzusetzen. Denn Ihre Zustiftung wird dem Stiftungskapital zugeführt, von dem nur die laufenden Zinserträge für die Zwecke der Stiftung verwendet werden. Ihre Zustiftung bleibt damit in ihrem Bestand erhalten. Als Zustifter helfen Sie damit, unsere Natur langfristig für kommende Generationen zu sichern.

 

Wenn Sie sich entschieden haben, die Sicherung des Naturerbes zu Lebzeiten als Stifter zu unterstützen, dann schreiben Sie bitte an den Vorstand der Stiftung und kündigen Sie Ihre Zustiftung an.

 

Zuwendungen an Stiftungen werden vom Fiskus in besonderem Maße belohnt. Durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 2007 können Sie nun Zustiftungen und Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihres Jahreseinkommens steuerlich geltend machen. Zusätzlich ist es nun möglich, Zustiftungen in das Stiftungskapital einer gemeinnützigen Stiftung bis zu einer Summe von einer Millionen Euro steuerlich abzusetzen. Dieser Sonderausgabenabzug kann auf zehn Jahre verteilt vorgetragen werden. Mit der gesetzlichen Neuregelungen 2007 wurde auch neu eingeführt, dass die erweiterte Absetz-möglichkeit für Zustiftungen nun auch für die Förderung von Stiftungen gilt, die ihr Gründungsjahr bereits abgeschlossen haben.