‚Naturerbe‘ wörtlich genommen - Ihr Vermächtnis an kommende Generationen

 

Vermächtnisse und Erbschaften werden beim weiteren Wachstum der Stiftung eine bedeutende Rolle spielen.

Den eigenen Nachlass zu regeln ist eine Aufgabe, die viele von uns auf die lange Bank schieben oder davor zurückschrecken. Das ist menschlich und verständlich, doch wird so oft die Chance vergeben, selbst zu bestimmen, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird.

 

Die NABU-Stiftung Naturerbe Neumünster bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrem Vermögen über den eigenen Tod hinaus für den Erhalt der Natur und damit für kommende Generationen einzusetzen. Ein entsprechendes Testament schafft hierfür die Voraussetzung und Sicherheit – z. B. um das Erbe gezielt aufzuteilen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Gibt es weder Familie noch Testament, so fällt Ihr Vermögen an den Staat.

 

Als gemeinnützige Organisation ist die NABU-Stiftung Naturerbe Neumünster zudem von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Engagement kommt in vollem Umfang dem verfügten Zweck zugute und dient in vollem Umfang als Zustiftung zum Stiftungskapital! Da nur die Kapitalerträge zum Erreichen der Stiftungszwecke verwendet werden, bleibt Ihr Vermächtnis in voller Höhe langfristig erhalten.

 

Wenn Sie unsere Stiftung durch eine testamentarische Zustiftung fördern wollen, dann beachten Sie bitte die Angabe der vollständigen Bezeichnung der Stiftung, um Verwechslungen mit anderen Stiftungen vorzubeugen.